Städtebünde

Städtebünde
I
Städtebünde,
 
im späten Mittelalter häufige Zusammenschlüsse von Städten, meist gegen Fürsten und Ritterbünde, z. B. Hanse, Sechsstädtebund (Lausitz), Rheinischer Bund, Schwäbischer Städtebund.
II
Städtebünde
 
Im Interesse der fürstlichen Landesherren hatte die Goldene Bulle das bereits im Mainzer Reichslandfrieden (1235) ausgesprochene Verbot der Städtebünde erneuert; dennoch schlossen sich im Laufe des Spätmittelalters immer wieder Städte zu gegenseitigen Bündnissen zusammen. Während der Rheinische Bund (1254-57) noch in erster Linie der Friedenssicherung nach dem Zusammenbruch der Stauferherrschaft gedient hatte und von König Wilhelm ausdrücklich anerkannt worden war, suchten die Reichsstädte des Spätmittelalters durch den Zusammenschluss in regionalen Städtebünden ihre Unabhängigkeit und ihre machtpolitischen Interessen gegenüber den umliegenden Territorialgewalten, wie auch gegenüber dem Königtum, zu behaupten. Die bedeutendste dieser Vereinigungen, der Schwäbische Städtebund, wurde im Jahre 1376 als Reaktion auf die Abgaben- und Verpfändungspolitik, die Kaiser Karl IV. gegenüber den Reichsstädten betrieb, gegründet. Obwohl vom Kaiser für rechtswidrig erklärt, konnte sich der Bund in der Schlacht von Reutlingen (1377) gegen den Grafen von Württemberg zunächst noch militärisch behaupten. Nachdem er sich im Jahre 1381 mit dem im gleichen Jahre gegründeten Rheinischen Städtebund vereinigt hatte, erreichte er in der »Heidelberger Stallung« (1384) die faktische Anerkennung König Wenzels.
 
Bereits im Jahre 1388 kam es jedoch wieder zur militärischen Konfrontation, in deren Verlauf die verbündeten Fürsten und Herren den Städteaufgeboten bei Döffingen und Pfeddersheim vernichtende Niederlagen beibrachten, worauf König Wenzel im Egerer Landfrieden (1389) das Verbot der Städtebündnisse erneut bekräftigte. Dennoch schlossen sich auch im 15. Jahrhundert noch schwäbische Städte zu einem Bündnis zusammen, das dann später im Schwäbischen Bund (gegründet 1488) aufging.

Universal-Lexikon. 2012.

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